Reitplatzordnung
gültig ab 30.7.2008
1. Die Benutzung des Reitplatzes ist nur den Mitgliedern gestattet!
2. Für Nichtmitglieder und Gastreiter besteht die Möglichkeit, kostenpflichtig nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch den Vorstand den Reitplatz zu benutzen. Dafür entfallen Kosten pro Pferd in Höhe von 10,00 €. Diese Kosten können bei Unterrichtserteilung durch einen der in Nummer 7 dieser Reitplatzordnung genannten Trainern/Trainerassistentinnen entfallen. Die Entscheidung über eine kostenlose Nutzung im Rahmen der Unterrichtserteilung für Nichtmitglieder trifft im Einzelfall der Vorstand.
3. Springreiten, Longieren und Freilaufen der Pferde auf dem Reitplatz ist verboten!
4. Jeder den Reitplatz benutzende Reiter erklärt sich mit dieser Reitplatzordnung einverstanden. Jedes den Reitplatz benutzende Vereinsmitglied verpflichtet sich zur Teilnahme an den Arbeitsdiensten (5 Stunden/Jahr, siehe Nr. 9). Nicht geleistete Arbeitsstunden (Stunde zu 5 €) werden am Ende des Jahres in Rechnung gestellt.
5. Vereinsmitglieder, deren Pferde nicht auf der angrenzenden Reitanlage Rohrmühle untergestellt sind, melden sich frühzeitig für die Nutzung an, damit z.B. keine Kollision mit Reitstunden entsteh
6. Der Belegungsplan für Dressurreiten auf dem Reitplatz (Stundenbuch) ist bindend und die Benutzer haben sich an die eingetragenen Zeiten zu halten. Bei Abteilungsstunden etc. ist der Reitplatz für den allgemeinen Reitbetrieb gesperrt.
7. Die Unterrichtserteilung erfolgt grundsätzlich nur durch vom Verein berechtigte Personen. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben.
8. Externe Trainer können zur gezielten Förderung der Turnierreiter für die Unterrichtserteilung auf dem Reitplatz zugelassen werden, wenn dies vom Vorstand für notwendig erachtet wird.
9. Machen besondere Veranstaltungen, wie beispielsweise Turniere oder Lehrgänge es erforderlich, so kann der Vorstand den Reitplatz für den allgemeinen Reitbetrieb teilweise oder ganz sperren.
10. Zweimal im Monat ist unter der Leitung des technischen Leiters der Platz von Unkraut/Gräsern zu befreien sowie die Reitplatzumrandung abzukehren und der Hufschlag zu begradigen.
11. Alle Reiter haben nach der Benutzung des Reitplatzes den Pferdemist zu entfernen! Der hierfür bereitgestellte Schubkarren ist auszuleeren und danach wieder am Reitplatz bereitzustellen. (Hinweis: Nur so ist eine lange Lebensdauer unseres Platzes sichergestellt).
12. Die Ethischen Grundsätze des Verbandsrates der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) sind anzuwenden. Das Tierschutzgesetz gilt entsprechend.
13. Die allgemeingültigen Regeln der Reitordnung sind zu beachten.
14. Den Anweisungen des Vorstands ist Folge zu leisten.
15. Wer trotz Verwarnung wiederholt gegen die Reitplatzordnung verstößt, kann von der Benutzung ausgeschlossen werden. Weisungsberechtigt und befugt Verwarnungen auszusprechen ist der Vorstand.
16. Die Benutzung des Reitplatzes erfolgt auf eigene Gefahr!
17. Während der Wintermonate ist der Reitplatz gesperrt! Die Sperrzeiten werden vom technischen Leiter durch Aushang bekannt gegeben.
Der Vorstand